Aufnahme in die BVE
Das Angebot der BVE wendet sich einerseits an Schülerinnen und Schüler nach der Entlassung aus der Förderschule, für die keine Berufsausbildung möglich ist und andererseits an die Schülerinnen und Schüler der Berufsschulstufe der Schule für Geistigbehinderte, die eine Anlerntätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ansteuern.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in die BVE ist der Wunsch des (r) Jugendlichen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu wollen und die Unterstützung dieses Anliegens durch die Angehörigen.
Die Abklärung, ob andere berufliche Eingliederungsmaßnahmen in Frage kommen oder die BVE geeignet ist, kann folgendermaßen ablaufen:
- Besuch einer BVE Informationsveranstaltung im Herbst des Vorjahres oder Einholen von Informationen über die Bodelschwingh-Schule Murrhardt.
- Aufnahmeantrag durch den Bewerber und/oder die Angehörigen.
- Die Berufswegekonferenz (Berufsberatung) der aktuellen Schule gibt die Empfehlung, dass die BVE eine geeignete Maßnahme ist.
- Bei einem Vorstellungsgespräch zwischen BewerberIn und seinen/ ihren Angehörigen, bei der Schulleitung und den Mitarbeitern der BVE Klasse wird über die Aufnahme in die BVE gesprochen.
- Bei Übereinkunft und Kapazität in der BVE wird die Aufnahme durch eine Aufnahmebenachrichtigung bestätigt.
Telefonische Rückfragen und Anmeldungen (Aufnahmeantrag BVE) richten Sie bitte an die
Bodelschwingh-Schule
Berliner Straße 30
71540 Murrhardt.
Tel. 07192/93650
Fax 07192/936517